1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung einer Programmkopie eines Alkacon-Softwareproduktes (nachfolgend jeweils „Software“ genannt) sowie die Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzierung) an der Software für einen vertraglich bestimmten Zeitraum (Abonnement). Die Funktionalitäten der Software sind in den als Anlage beigefügten Dokumenten beschrieben. Die Funktionsbeschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
1.2 Die Lizenzierung der Software erfolgt zunächst auf Probe. Der Lizenznehmer hat nach Abschluss dieses Vertrages 30 Tage Zeit, die Software zu testen. Möchte der Lizenznehmer die Software nicht weiter nutzen, hat er dies Alkacon schriftlich mitzuteilen und die Software bis zum Ablauf der Frist vollständig zu löschen. Die Mitteilung muss bei Alkacon bis zum Ablauf der 30-Tage-Frist eingegangen sein. Alkacon behält sich das Recht vor, eine technische Schutzmaßnahme zu verwenden, die eine Weiterverwendung der Software nach Ablauf der 30-Tage-Frist verhindert.
2 Überlassung der Software
2.1 Alkacon wird dem Lizenznehmer eine Kopie der Software im maschinenlesbaren Objektcode überlassen. Daneben erhält der Lizenznehmer einen Lizenzschlüssel (Abonnementschlüssel genannt). Der Quelltext der Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2.2 Alkacon wird dem Lizenznehmer eine URL sowie die dafür geeigneten Zugangsdaten mitteilen, die dem Lizenznehmer den Download der Software von einem passwortgeschützten Bereich der Website von Alkacon ermöglichen.
3 Nutzungsrechte
3.1 Der Lizenznehmer erwirbt von Alkacon das einfache und zeitlich beschränkte Recht (in der Regel 12 Monate), die Software auf der in dem Vertragsangebot bezeichneten Anzahl von Servern zu nutzen und die dafür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen (z.B. Installation, Laden in den Arbeitsspeicher).
3.2 Alkacon behält sich das Recht vor, eine technische Schutzmaßnahme zu verwenden, die eine Weiterverwendung der Software nach Ablauf des Abonnements verhindert.
3.3 Über das nach Ziffer 3.1 gewährte Nutzungsrecht hinaus gestattet Alkacon dem Lizenznehmer, die Software auf einer beliebigen Zahl von Entwicklungssystemen zu testen und die dafür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen. Ein „Entwicklungssystem“ liegt nur dann vor, wenn die auf dem System befindlichen Daten bzw. durch die Software verarbeiteten Daten ausschließlich zu Testzwecken verwendet werden. Testzwecke liegen insbesondere dann nicht vor, wenn der Einsatz der Software ganz oder teilweise dem produktiven Content-Management dient.
3.4 Die Weitergabe der Software und des Abonnement-Schlüssels an Dritte ist gestattet. Der Lizenznehmer hat Alkacon hierüber jedoch unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3.5 Sofern Alkacon dem Lizenznehmer auf dessen Wunsch neben der Software zusätzlich noch das Content-Management-System „OpenCms“ überlässt, wird „OpenCms“ unentgeltlich überlassen. Dieser Vertrag findet auf die Überlassung von „OpenCms“ keine Anwendung mit Ausnahme der Regelungen zu Haftung und Gewährleistung. Der Erwerb von Nutzungsrechten erfolgt durch die Rechtsinhaber direkt und richtet sich alleine nach den Lizenzbedingungen der GNU Lesser General Public License (LGPL). Die LGPL kann in der „license.txt“ -Datei eingesehen wer-den, die OpenCms beigefügt ist.
4 Zusätzliche Lizenzierung
4.1 Der Lizenznehmer kann die Nutzungserlaubnis für zusätzliche Server erwerben, indem er Alkacon die gewünschte Anzahl schriftlich anzeigt und eine jährliche Abonnementgebühr entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zahlt, die jederzeit bei Alkacon angefragt werden kann.
5 Updates und Support
5.1 Auf Anfrage erhält der Lizenznehmer während der Laufzeit des Abonnements von Alkacon jeweils die aktuellen Updates der Software, wenn solche von Alkacon veröffentlicht werden.
5.2 Updates werden auf der Website von Alkacon entsprechend Ziffer 2.2 zur Verfügung gestellt.
5.3 Alkacon gewährt dem Lizenznehmer einen Installations-Support innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrages. Anfragen sind ausschließlich per E-Mail zu stellen. Alkacon bietet weitergehenden Support im Rahmen von Zusatzvereinbarungen an.
6 Pflichten und Obliegenheiten des Lizenznehmers
6.1 Der Lizenznehmer hat vor der Installation der Software oder des Aufspielens eines Updates Sicherungskopien seines Datenbestandes anzufertigen. Während der Nutzung der Software ist regel-mäßig eine Datensicherung vorzunehmen.
6.2 Der Lizenznehmer hat die Software in der Testphase zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf seine Funktionsfähigkeit. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich schriftlich mit einer Mängelbeschreibung gerügt werden.
7 Gewährleistung
7.1 Alkacon gewährleistet, dass die Software nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach diesem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Alkacon ist im Falle von Mängeln zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung kann – soweit dem Lizenznehmer zumutbar – auch durch Bereitstellung eines Updates erfolgen. Gelingt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nicht, kann der Lizenznehmer die Herabsetzung der Abonnementgebühren verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Abschluss dieses Vertrages.
8 Haftung
8.1 Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Alkacon für jedes schuldhafte Handeln. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet Alkacon nur für Arglist, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.2 Die Regelung der Ziffer 8.1 gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9 Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Die Vertragsparteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Köln.